Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

21.04.2021 / 20:30 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Die fox e-mobility AG schließt Rahmenvertrag zur Finanzierung durch Pflicht-Wandelschuldverschreibungen über bis zu EUR 25 Mio. ab

München, 21. April 2021. Die fox e-mobility AG (ISIN: DE000A2NB55) hat heute mit der Londoner Asset Management Gruppe, Atlas Capital Markets Limited (ACM) einen Rahmenvertrag über die Begebung von (unverzinslichen) Pflicht-Wandelschuldverschreibungen im Nominalwert von bis zu insgesamt EUR 25 Mio. innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren abgeschlossen. ACM verpflichtet sich in dem Vertrag, unter bestimmten Bedingungen die von der fox e-mobility AG begebenen Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen. Die jeweilige Emission erfolgt im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung. Ein öffentliches Angebot der Wandelschuldverschreibungen findet nicht statt. Der Vorstand der fox e-mobility AG beabsichtigt in absehbarer Zeit die Emission einer ersten Tranche von Wandelschuldverschreibungen unter dem Rahmenvertrag zu beschließen.

Die Wandelschuldverschreibungen werden in unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000,00 eingeteilt sein. Der Ausgabebetrag je Schuldverschreibung beträgt 95 % des Nominalbetrages und somit EUR 95.000,00 je Schuldverschreibung. Der Wandlungspreis je Aktie beträgt 95 % des durchschnittlichen Marktpreises der fünf aufeinanderfolgenden Handelstage der Aktien der Emittentin vor Abgabe einer Ausübungserklärung. Nach der Wandlung hat ACM darüber hinaus bis zum 30. Dezember 2022 das Recht, weitere Aktien zu einem Ausgabekurs von EUR 2,50 je Aktie zu beziehen. Die maximale Anzahl der Aktien, die so bezogen werden können, entspricht 30 % der gewandelten Aktien. Das Bezugsangebot erfolgt gemäß § 3 Nr. 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfrei.

Kontakt
ir@fox-em.com

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Aktien dürfen in den USA oder an US-Anleger nur nach vorheriger Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("Relevanten Mitgliedstaaten") wird dieses Dokument nur verteilt und es richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" ("Qualifizierte Anleger") im Sinne von Artikel 2e) der Verordnung 2017/1129 der Europäischen Union in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein "Investor"), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im Europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme Qualifizierter Anleger erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im Europäischen Wirtschaftsraum erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die fox e-mobility AG oder ein mit der fox e-mobility AG verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

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Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung von fox e-mobility AG ("zukunftsgerichtete Aussagen") enthält, wurden diese auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des Managements der fox e-mobility AG nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch fox e-mobility AG nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der fox e-mobility AG oder der Erfolg der e-Mobilitätsbranche wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder beschriebenen abweichen werden. In Anbetracht dessen sollten Personen, in deren Besitz diese Veröffentlichung gelangt, nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. fox e-mobility AG übernimmt keine Haftung oder Gewähr für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird sie nicht an künftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.


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