fox e-mobility AG: Neuer Termin für den Jahresabschluss 2021 und die Hauptversammlung 2022

fox e-mobility AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
fox e-mobility AG: Neuer Termin für den Jahresabschluss 2021 und die Hauptversammlung 2022

21.04.2022 / 13:13 CET/CEST
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fox e-mobility AG: Neuer Termin für den Jahresabschluss 2021 und die Hauptversammlung 2022

München, 21. April 2022 - Der Vorstand der fox e-mobility AG (DE000A2NB551) teilt mit, dass die Hauptversammlung der fox e-mobility AG auf den 31. August 2022 verschoben wird. Ebenso wird die Veröffentlichung des 2021er Jahresabschlusses auf den 30. Juni 2022 verschoben.

Die Verlegung der Termine ist notwendig geworden, da die von einem ausländischen Finanzinvestor zugesagten Finanzmittel der Gesellschaft nicht fristgerecht zur Verfügung gestellt worden sind. Diese Mittel waren in der Finanzplanung fest vorgesehen. Die Gesellschaft hat jedoch den entstandenen Finanzierungs-Engpass kurzfristig mit Hilfe ihrer Stakeholder überbrückt.

Zudem teilt der Vorstand mit, dass mittlerweile insgesamt mehr als 30 für die Produktion der neuen MIA 2.0 relevante Patente, Marken und Designs eingetragen bzw. verlängert sind.

Kontakt
ir@fox-em.com

 

Sprache: Deutsch
Unternehmen: fox e-mobility AG
  Herzogspitalstraße 24
  80331 München
  Deutschland
E-Mail: ir@fox-em.com
Internet: fox-em.com
ISIN: DE000A2NB551
WKN: A2NB55
Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Berlin
 

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Aktien dürfen in den USA oder an US-Anleger nur nach vorheriger Registrierung unter dem U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung oder aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach dessen Vorschriften verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Etwaige öffentliche Angebote von Wertpapieren in den USA werden lediglich durch einen vom Emittenten oder verkaufenden Aktionär erhältlichen Prospekt unterbreitet, der ausführliche Auskünfte über die Gesellschaft und die Leitungsorgane sowie Finanzberichte enthält. Es findet kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Jurisdiktion statt.

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Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Order'), oder (ii) vermögende Gesellschaften; high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als 'Relevante Personen' bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

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